Abgeltungsteuer optimieren: Wie Sie statt 25 % Pauschale Ihren niedrigen Steuersatz nutzen und mehr Netto erzielen

Veröffentlicht am Mai 18, 2024

Die pauschale 25% Abgeltungsteuer ist für Geringverdiener eine vermeidbare Kostenfalle, denn der wahre Hebel liegt in der aktiven Gestaltung, nicht im passiven Hoffen.

  • Für Einkommen unter dem Grundfreibetrag ist eine komplette Steuerbefreiung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) möglich.
  • Die strategische Nutzung von Freibeträgen (eigener Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag der Kinder) senkt die Steuerlast, bevor sie entsteht.

Empfehlung: Prüfen Sie sofort, ob Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, um den stärksten Hebel – die NV-Bescheinigung – zu beantragen und jeden Cent Ihrer Kapitalerträge zu behalten.

Jedes Jahr das gleiche Bild: Die Zins- oder Dividendengutschrift erscheint auf dem Kontoauszug, doch ein erheblicher Teil wurde bereits von der Bank einbehalten. Die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer schlägt pauschal zu. Für Gutverdiener ist dies oft ein Segen, für Rentner, Studenten oder jeden mit einem geringen persönlichen Steuersatz jedoch ein teurer Fehler. Viele verlassen sich blind darauf, dass das Finanzamt es mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung schon richten wird. Das ist zwar korrekt, aber reaktiv und oft nicht die profitabelste Strategie.

Dieser Ansatz übersieht die fundamentalen Gestaltungsspielräume, die das Steuerrecht bietet. Die pauschale Abgeltungsteuer ist keine unumstößliche Tatsache, sondern lediglich die Standardeinstellung. Wer die Mechanismen versteht, kann durch aktive Kapitalfluss-Steuerung dafür sorgen, dass der Steuerabzug gar nicht erst stattfindet oder deutlich geringer ausfällt. Es geht nicht darum, Geld zurückzuholen, sondern es von vornherein zu behalten. Der Unterschied liegt in der proaktiven Planung statt in der passiven Rückforderung.

Dieser Artikel ist Ihr strategischer Leitfaden. Er bricht mit dem Mythos des passiven Abwartens und zeigt Ihnen, wie Sie das System legal zu Ihrem Vorteil nutzen. Wir tauchen tief in die Materie ein, von der kompletten Steuerfreistellung über die geschickte Aufteilung von Freibeträgen bis hin zur Optimierung von Auslandsdividenden und der Nutzung von Depots für Ihre Kinder. Sie lernen, wie ein professioneller Berater zu denken und Ihre Kapitalerträge so zu strukturieren, dass Sie die Person sind, die am meisten davon profitiert – nicht das Finanzamt.

Die folgenden Abschnitte bieten Ihnen einen detaillierten Fahrplan durch die wichtigsten legalen Tricks und Strategien, um Ihre Steuerlast auf Kapitalerträge systematisch zu minimieren.

Wie erhalten Sie Kapitalerträge komplett steuerfrei ausgezahlt, wenn Sie wenig verdienen?

Die Günstigerprüfung ist gut, aber die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist besser. Sie ist das mächtigste Instrument für alle, deren gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem gesetzlichen Grundfreibetrag liegt. Anstatt Steuern zu zahlen und sie sich später mühsam per Steuererklärung zurückzuholen, sorgt die NV-Bescheinigung dafür, dass die Banken die Abgeltungsteuer gar nicht erst einbehalten. Ihre Kapitalerträge fließen Ihnen zu 100 % brutto für netto zu. Dies ist besonders relevant für Rentner mit kleinen Renten, Studenten ohne nennenswertes Einkommen oder Kinder mit eigenem Depot.

Die Logik dahinter ist simpel: Wer so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlen muss, soll auch auf seine Kapitalerträge keine Steuern zahlen. Die Voraussetzung ist, dass Ihr gesamtes Einkommen, inklusive Kapitalerträgen, unter der entscheidenden Grenze bleibt. Laut den aktuellen Einkommensgrenzen des Finanzamts liegt der Grundfreibetrag in Deutschland 2025 bei voraussichtlich 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Solange Sie darunter bleiben, können Sie die Bescheinigung beantragen. Sie ist in der Regel drei Jahre gültig und muss bei jeder Bank, bei der Sie Erträge erwarten, im Original eingereicht werden.

Ihr Aktionsplan: In 5 Schritten zur Steuerfreiheit

  1. Voraussetzungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen (Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc. abzüglich Sonderausgaben) unter dem Grundfreibetrag liegt.
  2. Formular beschaffen: Laden Sie das offizielle Formular „NV 1 A“ vom Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung oder direkt aus ELSTER herunter.
  3. Angaben machen: Tragen Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte und absehbare Sonderausgaben für den Gültigkeitszeitraum ein. Seien Sie hierbei realistisch.
  4. Mehrere Originale anfordern: Falls Sie Konten oder Depots bei mehreren Banken führen, beantragen Sie direkt eine entsprechende Anzahl an Original-Bescheinigungen. Jede Bank benötigt ein eigenes Exemplar.
  5. Bei den Banken einreichen: Senden Sie die NV-Bescheinigung im Original an alle Ihre Banken. Ab diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt.

Die NV-Bescheinigung ist ein Paradebeispiel für proaktive Kapitalfluss-Steuerung. Sie stoppen den Steuerabfluss an der Quelle und maximieren so Ihre Liquidität und Ihren Zinseszinseffekt, anstatt dem Staat ein zinsloses Darlehen zu gewähren.

Warum zieht die Bank automatisch Kirchensteuer ab und wie widersprechen Sie dem Datenabruf?

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag führen Banken für kirchensteuerpflichtige Anleger automatisch auch die Kirchensteuer ab. Dies geschieht durch eine jährliche, automatisierte Abfrage Ihrer Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Während dies den Prozess vereinfacht, gibt es zwei wesentliche Nachteile: Ihre Bank erfährt sensible Daten über Ihre Religionszugehörigkeit und Ihre Liquidität wird sofort geschmälert. Der Satz ist nicht unerheblich; je nach Bundesland werden 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer (nicht auf den Kapitalertrag selbst) erhoben.

Es gibt jedoch einen legalen Weg, diesen automatischen Datenabruf zu unterbinden: den sogenannten Sperrvermerk. Durch einen Antrag beim BZSt können Sie dem automatisierten Abruf Ihrer Kirchensteuermerkmale widersprechen. Die Bank erhält dann keine Information über Ihre Religionszugehörigkeit und führt folglich auch keine Kirchensteuer ab. Dies ist primär ein Instrument des Datenschutzes. Es befreit Sie jedoch nicht von der Steuerpflicht selbst.

Sperrvermerk für Kirchensteuer beim Bundeszentralamt für Steuern

Der entscheidende Punkt, den viele übersehen: Der Sperrvermerk ist kein Steuersparmodell, sondern ein Steuerstundungsmodell. Wie eine Analyse des Verfahrens verdeutlicht, verhindert der Sperrvermerk lediglich den direkten Abzug durch die Bank. Das Finanzamt erhält dennoch eine Meldung über den Widerspruch und wird Sie auffordern, die Kirchensteuer im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung nachzuzahlen. Der Vorteil ist also ein reiner Liquiditäts- und Zinsvorteil, da Sie das Geld bis zur Fälligkeit des Steuerbescheids für sich arbeiten lassen können. Für Anleger, die aus Datenschutzgründen handeln, ist es der richtige Weg. Wer auf eine Steuerersparnis hofft, wird enttäuscht.

Aktien im Privatvermögen oder in der GmbH halten: Wo zahlen Sie weniger Steuern auf Dividenden?

Für Anleger mit signifikantem Kapital stellt sich oft die Frage nach der optimalen Struktur: Sollten Aktien im Privatvermögen verbleiben oder ist die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH (oft „Spardosen-GmbH“ genannt) sinnvoller? Die Antwort hängt stark vom Anlagehorizont, dem Volumen und dem Ziel der Erträge ab. Auf den ersten Blick scheint die GmbH unschlagbar, doch der Teufel steckt im Detail und den laufenden Kosten.

In der GmbH werden Dividendenerträge durch die 95%ige Steuerbefreiung fast nicht besteuert. Nur 5 % der Dividenden sind steuerpflichtig, was zu einer effektiven Steuerbelastung von nur ca. 1,5 % führt. Im Privatvermögen greift hingegen die pauschale Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Soli). Dieser enorme Unterschied macht die GmbH zu einem mächtigen Instrument für den Thesaurierungseffekt, also das Reinvestieren von Gewinnen. Der große Haken kommt jedoch, sobald das Geld die GmbH verlassen und an den Gesellschafter ausgeschüttet werden soll. Dann fällt erneut die Abgeltungsteuer an, was den Vorteil zunichtemachen kann.

Eine vermögensverwaltende GmbH rechnet sich daher nur in bestimmten Szenarien. Experten gehen davon aus, dass sich der Aufwand erst ab einem Depotvolumen von etwa 250.000 Euro lohnt. Die laufenden Kosten für Buchhaltung, IHK-Beiträge und Jahresabschlüsse können sich auf 2.000 bis 5.000 Euro pro Jahr summieren. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede.

Steuerbelastung im Vergleich: Privatvermögen vs. GmbH
Kriterium Privatvermögen GmbH
Besteuerung Dividenden 26,375% Abgeltungssteuer + Soli Ca. 1,5% bei 95% Steuerbefreiung
Besteuerung bei Ausschüttung Direkt Nochmals 26,375% bei Ausschüttung an Gesellschafter
Verwaltungsaufwand Minimal Hoch (Bilanzen, IHK, Notar)
Rentabel ab Depotvolumen Jedes Volumen Ab ca. 250.000 Euro

Die GmbH ist also kein Allheilmittel, sondern ein Spezialwerkzeug für langfristig orientierte Anleger, die Kapital über Jahre oder Jahrzehnte aufbauen und reinvestieren wollen, ohne es für den privaten Konsum zu benötigen.

Die Falle bei französischen Aktien: Wie holen Sie sich die zu viel gezahlte Steuer aus dem Ausland zurück?

Anleger, die in internationale Aktien investieren, tappen oft in die Quellensteuer-Falle. Ein klassisches Beispiel sind Dividenden aus Frankreich. Französische Unternehmen behalten bei der Ausschüttung an ausländische Anleger eine Quellensteuer von 25 % ein. Gleichzeitig rechnet Ihre deutsche Depotbank aber nur die laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anrechenbaren 12,8 % auf die deutsche Abgeltungsteuer an. Die Differenz von 12,2 % ist zunächst verloren. Viele Anleger schreiben dieses Geld ab, doch es lässt sich zurückholen.

Dieser Prozess der Rückforderung ist zwar bürokratisch, aber lohnenswert, insbesondere bei größeren Dividendenbeträgen. Es handelt sich um eine Form der „Quellensteuer-Arbitrage“, bei der Sie sich zu viel gezahlte Steuern vom ausländischen Fiskus erstatten lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der französischen Steuerbehörde stellen und nachweisen, dass Sie in Deutschland ansässig und steuerpflichtig sind. Während inländische Steuern oft automatisch optimiert werden, erfordert Auslandsengagement Eigeninitiative. Wie die Raisin Bank in ihrem Ratgeber klarstellt: „Bei der Kapitalertragsteuer wird die Steuer hingegen nicht automatisch von den Kreditinstituten an den Fiskus entrichtet. Entstandene Gewinne aus ausländischen Banken sind dann in der Anlage KAP im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.“ Dies unterstreicht die Notwendigkeit, hier selbst aktiv zu werden.

Plan zur Rückforderung französischer Quellensteuer

  1. Formulare besorgen: Laden Sie die Formulare 5000 und 5001 („Attestation de résidence fiscale“) von der Website der französischen Steuerbehörde (impots.gouv.fr) herunter.
  2. Nachweise sammeln: Fügen Sie die Dividendenabrechnungen Ihrer deutschen Bank bei, die den Einbehalt der französischen Quellensteuer belegen.
  3. Ansässigkeit bestätigen lassen: Lassen Sie sich das Formular 5000 von Ihrem zuständigen deutschen Finanzamt als Ansässigkeitsbescheinigung abstempeln.
  4. Antrag einreichen: Senden Sie die vollständigen Unterlagen (ausgefülltes Formular 5001, gestempeltes Formular 5000, Dividendenabrechnungen) an das zuständige französische Finanzamt für Nicht-Residenten.
  5. Geduld haben: Planen Sie eine Bearbeitungszeit von sechs bis zwölf Monaten ein, bis die Erstattung auf Ihrem Konto eintrifft.

Dieser Aufwand ist ein klares Beispiel dafür, dass sich aktive Auseinandersetzung mit der Steuerstruktur internationaler Investments direkt in einer höheren Nettorendite niederschlägt.

Wann sollten Sie Gewinne realisieren, um den Grundfreibetrag Ihrer Kinder zu nutzen?

Eine der elegantesten, aber oft übersehenen Strategien zur Steueroptimierung ist die Nutzung der Freibeträge der eigenen Kinder. Jedes Kind hat wie jeder Erwachsene einen eigenen Grundfreibetrag (12.096 € in 2025) und einen Sparerpauschbetrag (1.000 €). Kapitalerträge, die auf den Namen des Kindes anfallen, bleiben bis zu dieser Höhe komplett steuerfrei. Dies eröffnet enorme Gestaltungsspielräume durch die Einrichtung eines Juniordepots.

Eltern können ihren Kindern Vermögen schenken, um dieses Potenzial zu nutzen. Nach den geltenden Schenkungsteuer-Freibeträgen in Deutschland kann jeder Elternteil alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei an jedes Kind übertragen. Ein auf den Namen des Kindes eingerichtetes Depot kann so über Jahre hinweg beträchtliche Erträge generieren, die dank der Freibeträge unversteuert bleiben. Der Schlüssel liegt in der gezielten Realisierung von Gewinnen: Veräußern Sie Kursgewinne im Depot des Kindes nur bis zu einer Höhe, die dessen Freibeträge nicht übersteigt.

Steueroptimierung durch Kinderdepot und Grundfreibetrag

Doch es gibt eine wichtige Falle zu beachten, die über das reine Steuerrecht hinausgeht: die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigen die gesamten Einkünfte des Kindes eine bestimmte Grenze, entfällt der Anspruch auf die beitragsfreie Mitversicherung. Für Kapitalerträge liegt diese Grenze bei 505 Euro monatlich (Stand 2024), was jährlichen Kapitalerträgen von 6.060 Euro entspricht. Eltern müssen die Gewinnrealisierung also präzise steuern, um diese Grenze nicht zu überschreiten. Es ist ein Balanceakt zwischen maximaler Steuerausnutzung und dem Erhalt der Familienversicherung – ein klassischer Fall für eine durchdachte Kapitalfluss-Steuerung.

Wann lohnt es sich, den Freistellungsauftrag für Dividenden zu nutzen?

Der Freistellungsauftrag ist das Basis-Instrument zur Vermeidung der Abgeltungsteuer. Er instruiert die Bank, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Seit 2023 wurde der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete erhöht. Dieser Betrag sollte immer ausgeschöpft werden, bevor auch nur ein Cent an Steuern gezahlt wird. Die Nutzung ist besonders bei Dividendenzahlungen entscheidend, da diese oft regelmäßig und planbar anfallen.

Ein Freistellungsauftrag lohnt sich für jeden Anleger, der keine NV-Bescheinigung hat. Die entscheidende Frage ist nicht *ob*, sondern *wie* er genutzt wird. Da der Freibetrag auf verschiedene Banken und Konten aufgeteilt werden kann, ist eine strategische Allokation gefragt. Priorität sollten Konten mit sicheren und kalkulierbaren Erträgen haben, wie Tages- oder Festgeldkonten. Danach folgen Depots, bei denen Dividenden erwartet werden. Ein häufiger Fehler ist, den gesamten Betrag bei einer einzigen Bank zu „parken“, während bei einer anderen Bank Steuern auf kleine Erträge anfallen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Zusammenspiel mit der NV-Bescheinigung. Reicht man bei einer Bank eine NV-Bescheinigung ein, wird ein dort bestehender Freistellungsauftrag unwirksam und überflüssig. Der Grundfreibetrag (z.B. 12.096 €) schluckt den viel kleineren Sparerpauschbetrag (1.000 €). Man kann nicht beide gleichzeitig für dieselben Erträge nutzen. Der nicht genutzte Teil eines Freistellungsauftrags verfällt am Jahresende und kann nicht in das Folgejahr übertragen werden. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Aufträge, idealerweise zum Jahresende, ist daher unerlässlich, um kein Geld zu verschenken.

Wie splitten Sie 1.000 € Freibetrag optimal auf Tagesgeld, Depot und Bausparer auf?

Die Aufteilung des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro auf verschiedene Finanzprodukte ist eine Kunst für sich. Eine pauschale Drittelung ist selten optimal. Eine weitaus effektivere Methode ist die „Wasserfall-Methode“, bei der die Beträge nach der Sicherheit und Vorhersehbarkeit der Erträge priorisiert werden. So stellen Sie sicher, dass sichere Erträge zuerst freigestellt werden und für volatile Erträge ein Puffer bleibt.

Die strategische Aufteilung könnte folgendermaßen aussehen:

  • Priorität 1: Sichere Zinserträge (ca. 40-50%). Allokieren Sie den ersten und größten Teil auf Produkte mit festen oder gut prognostizierbaren Zinsen, wie Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen. Wenn Sie mit 400 € Zinsen auf Ihrem Tagesgeldkonto rechnen, stellen Sie dort 450 € frei.
  • Priorität 2: Erwartete Dividenden (ca. 30-40%). Der nächste Teil geht an Ihr Depot. Schätzen Sie die erwarteten Dividenden Ihrer Aktien und ETFs für das Jahr und richten Sie einen entsprechenden Freistellungsauftrag ein, ebenfalls mit einem kleinen Puffer.
  • Priorität 3: Sonstige Verträge (ca. 10-20%). Der Restbetrag kann auf Produkte mit weniger regelmäßigen oder geringeren Erträgen verteilt werden, wie zum Beispiel einen Bausparvertrag in der Ansparphase.

Der entscheidende Trick ist, jedem Posten einen Sicherheitspuffer von 10-15 % zu geben. Das fängt unerwartet hohe Dividenden oder Zinsanpassungen ab. Moderne Neo-Broker und Online-Banken machen diesen Prozess besonders einfach. Dort können Freistellungsaufträge oft flexibel per App oder Online-Banking in Echtzeit angepasst werden. Dies ermöglicht eine dynamische Optimierung im Jahresverlauf. Stellt man fest, dass ein Konto weniger Erträge als geplant abwirft, kann der freigewordene Betrag mit wenigen Klicks auf ein ertragreicheres Depot umgeschichtet werden, um die Steuerlast bis zum letzten Cent zu optimieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Günstigerprüfung ist nur das Sicherheitsnetz; proaktive Steuervermeidung durch Instrumente wie die NV-Bescheinigung ist der Königsweg für Geringverdiener.
  • Die strategische Nutzung aller verfügbaren Freibeträge – die „Freibetrags-Kaskade“ aus Sparerpauschbetrag und den Grundfreibeträgen der Kinder – ist entscheidend.
  • Ausländische Quellensteuern sind kein Schicksal. Die aktive Rückforderung ist ein oft übersehener, aber signifikanter Renditehebel.

Freistellungsauftrag vergessen: Wie holen Sie sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer via Steuererklärung zurück?

Es passiert schneller als man denkt: Ein neues Konto wird eröffnet, eine hohe Dividende fließt, aber der Freistellungsauftrag wurde nicht oder zu niedrig eingerichtet. Die Bank behält pflichtgemäß 25 % Abgeltungsteuer plus Soli ein. Dieses Geld ist jedoch nicht verloren. Jeder Cent zu viel gezahlter Kapitalertragsteuer kann über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Dies ist der Moment, in dem die passive Günstigerprüfung des Finanzamts zu Ihrem Vorteil arbeitet.

Um die Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie die Anlage KAP Ihrer Steuererklärung ausfüllen. Dort tragen Sie sämtliche Kapitalerträge des Jahres ein – auch die, die bereits besteuert wurden. Das Finanzamt prüft dann automatisch (Günstigerprüfung), ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Ist dies der Fall, werden Ihre gesamten Kapitalerträge mit Ihrem niedrigeren, persönlichen Satz besteuert und die zu viel gezahlte Differenz wird Ihnen erstattet. Ebenso wird ein nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag hier verrechnet.

Rückerstattung der Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung

Der vielleicht wichtigste Tipp in diesem Zusammenhang ist die Frist. Sie müssen nicht in Panik verfallen, wenn Sie es ein Jahr versäumt haben. Gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG haben Sie vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) einzureichen, um sich die Steuern zurückzuholen. Wenn Sie also heute feststellen, dass Sie 2021 zu viel Steuern gezahlt haben, können Sie immer noch eine Steuererklärung für dieses Jahr abgeben und eine Erstattung erhalten. Die Steuererklärung ist somit das ultimative Korrekturinstrument für vergessene oder falsch konfigurierte Freistellungsaufträge.

Beginnen Sie noch heute damit, Ihre Freistellungsaufträge zu überprüfen und gegebenenfalls eine Steuererklärung für die letzten Jahre vorzubereiten. Es ist Ihr Geld, das darauf wartet, zurückgeholt zu werden.

Häufige Fragen zur Optimierung der Abgeltungsteuer

Kann ich einen Freistellungsauftrag und eine NV-Bescheinigung gleichzeitig haben?

Nein, wenn Sie eine NV-Bescheinigung bei einer Bank eingereicht haben, wird ein dort eingerichteter Freistellungsauftrag überflüssig und sollte widerrufen werden. Die NV-Bescheinigung hat Vorrang und stellt alle Erträge bei dieser Bank steuerfrei, wodurch der Freistellungsauftrag ins Leere läuft.

Wie verteile ich den Freistellungsauftrag optimal?

Priorisieren Sie Konten mit sicheren und gut kalkulierbaren Zinserträgen (Tagesgeld, Festgeld). Danach folgen Depots mit erwarteten Dividenden. Es ist ratsam, jedem Posten einen Puffer von 10-15% zu geben, um auf unerwartete Erträge vorbereitet zu sein.

Was passiert mit nicht genutztem Freistellungsauftrag?

Ein nicht genutzter Teil Ihres Sparerpauschbetrags verfällt am 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann nicht in das Folgejahr übertragen werden. Eine zu niedrige oder falsche Aufteilung führt also zu einem endgültigen Verlust des Steuervorteils für dieses Jahr, es sei denn, Sie holen ihn sich über die Steuererklärung zurück.

Geschrieben von Dr. Markus Richter, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht mit Fokus auf GmbH-Gestaltung und Unternehmensfinanzierung. Spezialisiert auf Bilanzanalyse und steuerliche Abschreibungsstrategien.