Immobilienkauf in Deutschland: Welche versteckten Kaufnebenkosten übersehen 80% der Erstkäufer?
Der Kaufpreis ist nur die halbe Wahrheit – die wahren Kosten Ihres Hauses in Deutschland liegen bis zu 15 % höher und verstecken sich in Details, die die meisten übersehen.
- Regionale Steuersätze können die Nebenkosten allein um über 12.000 € für eine durchschnittliche Immobilie erhöhen.
- Unbemerkte Sanierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden oft erst nach dem Kauf zur teuren Kostenfalle.
Empfehlung: Prüfen Sie jeden Vertragspunkt akribisch und kalkulieren Sie Nebenkosten nicht pauschal, sondern spezifisch für Ihr Bundesland und den Zustand der Immobilie.
Sie haben sie gefunden: die perfekte Immobilie. Die Lage stimmt, der Schnitt ist ideal, der Preis scheint im Rahmen Ihres Budgets zu liegen. Doch die Euphorie weicht schnell der Ernüchterung, wenn die finale Kostenaufstellung des Notars im Briefkasten liegt. Der Endbetrag ist plötzlich um Zehntausende Euro höher als der reine Kaufpreis. Als Erstkäufer in Deutschland stehen Sie vor einer Wand aus Begriffen wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbucheintrag und Maklercourtage. Diese sogenannten Kaufnebenkosten sind der häufigste Grund, warum Finanzierungen platzen und der Traum vom Eigenheim zerbricht.
Viele Ratgeber geben Ihnen eine pauschale Faustregel von 10-15 % an die Hand. Doch dieser Ansatz ist gefährlich und ungenau. Er verschleiert die wahren Budget-Sprenger, die sich im Kleingedruckten und in den regionalen Unterschieden verbergen. Der entscheidende Fehler, den die meisten machen, ist die Annahme, diese Kosten seien ein fester, unumstößlicher Block. In Wahrheit sind sie ein variables Feld voller potenzieller Einsparungen – und teurer Fallen. Dieser Artikel agiert als Ihr transparenter Berater. Wir listen nicht nur die bekannten Kosten auf. Wir decken die versteckten Klauseln, die übersehenen Pflichten und die strategischen Fehler auf, die Ihr Budget sprengen können.
Die wahre Gefahr lauert nicht in dem, was Sie wissen, sondern in dem, was Sie nicht hinterfragen. Warum kostet derselbe Hauskauf in Schleswig-Holstein Tausende Euro mehr als in Bayern? Welche unscheinbare Klausel im Notarvertrag kann Sie Ihre Ersparnisse kosten? Und wie entlarven Sie eine geschönte Renditeangabe im Exposé? Wir werden diese Fragen beantworten und Ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, um vom passiven Zahler zum proaktiven und informierten Käufer zu werden. Denn nur wer die Fallen kennt, kann sie auch umgehen.
In diesem Leitfaden führen wir Sie durch die acht kritischsten Bereiche der Kaufnebenkosten. Jeder Abschnitt beleuchtet eine spezifische Kostenfalle und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, um die volle Kontrolle über Ihr Budget zu behalten.
Inhaltsverzeichnis: Versteckte Kosten beim Immobilienkauf aufgedeckt
- Warum zahlen Sie in Schleswig-Holstein mehr Kaufnebenkosten als in Bayern?
- Wie prüfen Sie den Notarvertrag auf Klauseln, die Sie tausende Euro kosten könnten?
- Mit oder ohne Makler kaufen: Wann rechtfertigt die Leistung die 3,57 % Provision?
- Der Fehler bei der Besichtigung, der Sie später 20.000 € Sanierungskosten kostet
- Wann gehört das Haus wirklich Ihnen: Der zeitliche Ablauf von Zahlung bis Grundbucheintrag
- Die Lüge im Exposé: Wie Sie von der geschönten Bruttorendite zur wahren Nettorendite kommen
- Warum ein Ratenkredit trotz höherem Zins oft günstiger ist als eine Grundschuldbestellung
- Baufinanzierung ohne Eigenkapital: Unter welchen Bedingungen spielen Banken in Deutschland mit?
Warum zahlen Sie in Schleswig-Holstein mehr Kaufnebenkosten als in Bayern?
Die größte und variabelste Position unter den Kaufnebenkosten ist die Grunderwerbsteuer. Viele Erstkäufer begehen den Fehler, mit einem bundesweiten Durchschnittswert zu rechnen, und erleben eine böse Überraschung. Die Höhe dieser Steuer ist Ländersache und entscheidet maßgeblich über die Höhe Ihres benötigten Eigenkapitals. Wie gravierend die Unterschiede sind, zeigen die Daten: laut aktuellen Statista-Daten variiert die Grunderwerbsteuer erheblich zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Konkret bedeutet das: Für eine Immobilie im Wert von 400.000 € zahlen Sie in Bayern mit dem niedrigsten Steuersatz von 3,5 % lediglich 14.000 € Grunderwerbsteuer. Im Gegensatz dazu werden in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg mit 6,5 % satte 26.000 € fällig. Das ist eine Differenz von 12.000 € für exakt dieselbe Immobilie. Dieser Betrag muss vollständig aus Ihrem Eigenkapital bezahlt werden und kann eine sorgfältig geplante Finanzierung ins Wanken bringen. Es ist daher unerlässlich, von Anfang an mit dem korrekten Steuersatz Ihres Bundeslandes zu kalkulieren.
Die folgende Tabelle verdeutlicht, wie sich allein die Grunderwerbsteuer auf die gesamten Kaufnebenkosten auswirkt, die neben der Steuer auch Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5-2 %) sowie eventuelle Maklerkosten umfassen.
| Bundesland | Grunderwerbsteuer | Gesamte Kaufnebenkosten* |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5% | 9-10% |
| Schleswig-Holstein | 6,5% | 12-13% |
| NRW | 6,5% | 12-13% |
| Hessen | 6,0% | 11,5-12,5% |
Diese Zahlen zeigen unmissverständlich: Der Standort Ihrer Immobilie ist der größte Hebel für die Höhe der Nebenkosten. Eine pauschale Annahme kann ein teurer Trugschluss sein.
Wie prüfen Sie den Notarvertrag auf Klauseln, die Sie tausende Euro kosten könnten?
Der Notarvertrag ist das juristische Herzstück Ihres Immobilienkaufs. Viele Käufer wiegen sich in der trügerischen Sicherheit, der Notar sei ihr persönlicher Berater. Doch der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er klärt über die rechtliche Tragweite auf, aber er warnt Sie nicht vor finanziell unvorteilhaften Klauseln. Die Prüfung des Vertragsentwurfs ist Ihre Aufgabe und eine der wichtigsten zur Vermeidung versteckter Kosten. Glücklicherweise haben Sie als Käufer das Recht, den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin zu erhalten. Nutzen Sie diese Zeit!
Einige Klauseln sind Standard, bergen aber Risiken, die Sie verstehen müssen. Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung beispielsweise erlaubt der Bank, bei Zahlungsverzug sofort auf Ihr Vermögen zuzugreifen, ohne langwieriges Gerichtsverfahren. Eine andere kritische Stelle ist der Gewährleistungsausschluss („gekauft wie gesehen“). Bei Altbauten ist er üblich, doch arglistig verschwiegene Mängel sind davon ausgenommen. Hier ist eine genaue Dokumentation des Zustands bei der Besichtigung entscheidend.
Besondere Vorsicht ist bei der Regelung zur Kostenübernahme für Erschließung geboten. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die Straße vor Ihrem Haus noch von der Gemeinde saniert werden muss, können unerwartet hohe Erschließungskosten auf Sie zukommen, wenn der Vertrag dies nicht klar dem Verkäufer zuschreibt. Ebenso kann die Abwicklung über ein Notaranderkonto statt einer Direktzahlung unnötige Zusatzkosten von 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises verursachen. Prüfen Sie diese Punkte sorgfältig oder ziehen Sie im Zweifel einen Fachanwalt für Baurecht oder eine Verbraucherzentrale hinzu.

Die sorgfältige Prüfung ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von kaufmännischer Vernunft. Jeder Punkt, den Sie vorab klären, ist eine potenzielle Kostenfalle, die Sie entschärfen.
Ihr Plan zur Prüfung des Notarvertrags: Kritische Klauseln im Blick
- Frist einhalten: Fordern Sie den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung an und planen Sie feste Zeitfenster zur Prüfung ein.
- Zwangsvollstreckungsunterwerfung verstehen: Lassen Sie sich die genaue Bedeutung und die Konsequenzen dieser Klausel vom Notar erklären.
- Gewährleistungsausschluss hinterfragen: Prüfen Sie, ob bekannte Mängel im Vertrag dokumentiert sind. „Gekauft wie gesehen“ darf kein Freifahrtschein für den Verkäufer sein.
- Erschließungskosten klären: Stellen Sie sicher, dass geregelt ist, wer für zukünftige oder bereits beschlossene, aber noch nicht abgerechnete Erschließungskosten aufkommt.
- Zahlungsabwicklung prüfen: Bestehen Sie auf Direktzahlung des Kaufpreises, um die teuren Gebühren für ein Notaranderkonto zu vermeiden, sofern keine besonderen Sicherungsinteressen dagegensprechen.
Mit oder ohne Makler kaufen: Wann rechtfertigt die Leistung die 3,57 % Provision?
Die Maklerprovision ist oft der zweitgrößte Posten der Kaufnebenkosten. Seit 2020 wird die Provision gesetzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, was für den Käufer in der Regel eine Belastung von 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer bedeutet. Bei einer 400.000-Euro-Immobilie sind das über 14.000 Euro – eine Summe, die gut investiert sein will. Ein Kauf von privat lockt mit der Ersparnis dieser Kosten, doch ein guter Makler kann seinen Preis wert sein, wenn er echten Mehrwert liefert.
Die entscheidende Frage ist: Was bekommen Sie für Ihr Geld? Ein reiner „Türöffner“, der nur Besichtigungstermine koordiniert, rechtfertigt diese Summe kaum. Ein professioneller Makler agiert jedoch als Ihr Projektmanager und Interessenvertreter. Seine Leistung beginnt lange vor der Besichtigung und endet erst nach der Schlüsselübergabe. Er sollte Ihnen proaktiv einen vollständigen Satz an Unterlagen zur Verfügung stellen, darunter die Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis. Diese Dokumente sind essenziell, um versteckte Risiken wie anstehende Sonderumlagen oder einen hohen Sanierungsbedarf zu erkennen.
Ein weiterer unschätzbarer Vorteil ist der Zugang zu Off-Market-Immobilien. Gute Makler haben ein breites Netzwerk und kennen Objekte, bevor sie auf den großen Portalen inseriert werden. Dies verschafft Ihnen einen Wettbewerbsvorteil in angespannten Märkten. Zudem übernimmt der Makler die oft zermürbende Verhandlungsführung mit dem Verkäufer und koordiniert die Termine mit Notar und Grundbuchamt. Die Rechtfertigung der Provision liegt also nicht im Finden der Immobilie, sondern in der Qualität der Begleitung und der Risikominimierung während des gesamten Kaufprozesses. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen der Makler anbietet, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.
- Bereitstellung vollständiger Unterlagen (Teilungserklärung, Protokolle, Energieausweis)
- Erstellung einer professionellen, datengestützten Objektbewertung
- Organisation und fachkundige Begleitung von Besichtigungen
- Aktive Verhandlungsführung in Ihrem Interesse
- Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Finanzierung
- Reibungslose Koordination mit Notar und Grundbuchamt
- Exklusiver Zugang zu Immobilien, die nicht öffentlich angeboten werden
Der Fehler bei der Besichtigung, der Sie später 20.000 € Sanierungskosten kostet
Bei der Besichtigung sind viele Erstkäufer emotional geblendet. Sie achten auf die Helligkeit der Räume und den Schnitt der Küche, übersehen aber die technischen Details, die sich später als massive Kostenfallen entpuppen. Der größte Fehler ist die Missachtung der potenziellen Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses Gesetz verpflichtet Käufer von Altbauten (Baujahr vor 2002) zu teuren energetischen Sanierungen innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf. Eine besonders tückische Falle: Vorbesitzer, die schon lange in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnten, waren oft von diesen Pflichten befreit. Die Pflichten gehen beim Kauf direkt auf Sie über!
Zu den häufigsten Pflichten gehört die Dämmung der obersten Geschossdecke, die schnell 5.000 bis 8.000 Euro kosten kann. Noch teurer wird der Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Hier müssen Sie mit Kosten von 15.000 bis 25.000 Euro für eine moderne Heizungsanlage rechnen. Diese Summen sind keine Kaufnebenkosten im klassischen Sinne, sondern unvorhergesehene Investitionen, die Ihr Budget sprengen, wenn sie nicht von Anfang an einkalkuliert werden.
Führen Sie daher bei jeder Besichtigung eine kurze, aber gezielte technische Inspektion durch. Diese 5-Minuten-Prüfung kann Ihnen Hinweise auf drohende Kosten geben, die Sie dann mit einem Sachverständigen vertiefen können. Schauen Sie sich das Typenschild der Heizungsanlage an: Notieren Sie Baujahr und Energieträger. Ein Blick in den Sicherungskasten verrät viel über den Zustand der Elektrik: Finden Sie dort noch alte Schraubsicherungen, ist eine komplette Sanierung der Elektrik (8.000 – 15.000 €) wahrscheinlich unumgänglich. Achten Sie im Keller auf muffigen Geruch oder dunkle Flecken an den Wänden – klare Indizien für Feuchtigkeit. Prüfen Sie die Fensterdichtungen auf Risse und das Dach von außen auf fehlende Ziegel. Diese schnelle Prüfung ersetzt keinen Gutachter, gibt Ihnen aber eine erste rote Flagge, wo Sie genauer hinschauen müssen.
Wann gehört das Haus wirklich Ihnen: Der zeitliche Ablauf von Zahlung bis Grundbucheintrag
Ein weit verbreiteter Irrglaube unter Erstkäufern ist, dass die Immobilie mit der Vertragsunterzeichnung oder der Schlüsselübergabe ihnen gehört. Rechtlich gesehen ist der Prozess wesentlich komplexer und langwieriger. Dies zu verstehen ist entscheidend, denn der Zeitpunkt der Zahlung und des Eigentumsübergangs hat direkte Auswirkungen auf Ihre Planung und Liquidität. Der Notar agiert hier als zentraler Koordinator, der sicherstellt, dass der Kauf Zug um Zug abgewickelt wird – der Verkäufer erhält sein Geld erst, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen für Ihren Eigentumserwerb geschaffen sind.
Der Prozess beginnt mit dem Notartermin. Nach der Vertragsunterzeichnung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese „Reservierung“ schützt Sie davor, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft. Dieser Schritt dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Erst wenn diese Vormerkung eingetragen ist und alle weiteren Fälligkeitsvoraussetzungen (z.B. die Löschung alter Schulden des Verkäufers) vorliegen, erhalten Sie vom Notar die Fälligkeitsmitteilung. Achtung: Zahlen Sie niemals den Kaufpreis, bevor Sie dieses offizielle Schreiben erhalten haben!
Nachdem Sie den Kaufpreis überwiesen haben und der Verkäufer den Eingang bestätigt hat, findet die Schlüsselübergabe statt. Ab diesem Moment sind Sie „Besitzer“ der Immobilie, was bedeutet, dass Sie die tatsächliche Gewalt darüber ausüben und die Verantwortung für Lasten und Nutzen (z.B. Mieteinnahmen, aber auch Kosten) tragen. Doch „Eigentümer“ sind Sie erst, wenn der finale Schritt vollzogen ist: die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Dies geschieht erst, nachdem Sie die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt gezahlt haben. Von der Zahlung bis zur finalen Eintragung können nochmals mehrere Wochen bis Monate vergehen.
Der Käufer wird mit der Schlüsselübergabe zum ‚Besitzer‘, aber erst mit der finalen Eintragung im Grundbuch zum ‚Eigentümer‘
– Bundesnotarkammer, Leitfaden Immobilienkauf 2024
Die Lüge im Exposé: Wie Sie von der geschönten Bruttorendite zur wahren Nettorendite kommen
Wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen, ist die Rendite die entscheidende Kennzahl. Makler werben in Exposés oft mit einer verlockend hohen Bruttorendite, die sich einfach aus der Jahreskaltmiete geteilt durch den Kaufpreis berechnet. Diese Zahl ist jedoch oft eine bewusste Irreführung, denn sie ignoriert sämtliche Kosten, die Sie als Vermieter tragen müssen und die Ihre tatsächliche Rendite erheblich schmälern. Die wahre Kennzahl für Ihre Investitionsentscheidung ist die Nettorendite.
Der erste Abzugsposten sind die nicht umlagefähigen Nebenkosten. Während Sie Kosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr auf Ihre Mieter umlegen können, bleiben Sie auf anderen Posten sitzen. Dazu gehören vor allem die Kosten für die Hausverwaltung, Kontoführungsgebühren und – ganz entscheidend – die Instandhaltungsrücklage. Experten raten, hierfür mindestens 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises jährlich anzusetzen, um für zukünftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum gewappnet zu sein. Insgesamt müssen Vermieter für nicht umlagefähige Kosten kalkulieren, die sich auf 15-25 % der Kaltmiete summieren können. Diese schmälern Ihren Gewinn direkt.
Der zweite große Faktor sind die Kosten Ihrer Finanzierung. Die Zinsen, die Sie an die Bank zahlen, sind ebenfalls von Ihren Mieteinnahmen zu begleichen. Zwar können Sie diese Zinsen steuerlich geltend machen, was Ihre Steuerlast senkt, doch sie reduzieren Ihren monatlichen Cashflow. Um die wahre Nettorendite zu ermitteln, müssen Sie also von der Jahreskaltmiete alle nicht umlagefähigen Kosten sowie Ihre Kreditzinsen abziehen und diesen Betrag ins Verhältnis zum gesamten von Ihnen eingesetzten Kapital (Kaufpreis plus Kaufnebenkosten) setzen. Nur so erhalten Sie ein realistisches Bild von der Rentabilität Ihrer Investition.
Folgen Sie diesen Schritten zur Ermittlung Ihrer wahren Rendite:
- Bruttorendite notieren: Nehmen Sie die Angabe aus dem Exposé als Ausgangspunkt.
- Nicht umlagefähige Kosten abziehen: Subtrahieren Sie Hausverwaltungskosten und eine realistische Instandhaltungsrücklage von der Jahreskaltmiete.
- Kreditzinsen berücksichtigen: Ziehen Sie die jährlichen Zinskosten Ihres Darlehens ab.
- Steuervorteil einrechnen: Berücksichtigen Sie, dass Sie Zinsen und Abschreibungen von der Steuer absetzen können, was Ihren Gewinn nach Steuern erhöht.
- Gesamtkapital ansetzen: Teilen Sie den bereinigten Jahresgewinn durch Ihr tatsächlich eingesetztes Gesamtkapital (Kaufpreis + Nebenkosten).
Warum ein Ratenkredit trotz höherem Zins oft günstiger ist als eine Grundschuldbestellung
Die Kaufnebenkosten müssen in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden. Doch was tun, wenn das Ersparte knapp ist und nur für die Anzahlung auf den Kaufpreis reicht? Viele Käufer versuchen dann, die Nebenkosten über eine Erhöhung des Hauptdarlehens mitzufinanzieren. Dies erfordert eine höhere Eintragung der Grundschuld im Grundbuch, was auf den ersten Blick logisch erscheint, da der Zinssatz für Immobiliendarlehen (z.B. 3-4 %) deutlich niedriger ist als für einen Ratenkredit (z.B. 5-8 %). Doch diese Rechnung geht oft nicht auf und kann sogar teurer werden.
Das Problem liegt in den versteckten Zusatzkosten und den Auswirkungen auf Ihre gesamte Finanzierung. Jede Eintragung oder Erhöhung einer Grundschuld verursacht Notar- und Grundbuchkosten, die sich schnell auf 400 bis 600 Euro summieren. Ein Ratenkredit hat diese Vorabkosten nicht. Noch wichtiger ist aber der Effekt auf Ihren Beleihungsauslauf (LTV). Wenn Sie die Nebenkosten mitfinanzieren, verschlechtert sich Ihr LTV, da Sie mehr Fremdkapital im Verhältnis zum Immobilienwert aufnehmen. Banken lassen sich dieses höhere Risiko mit einem Zinsaufschlag auf das gesamte Hauptdarlehen bezahlen. Ein um nur 0,2 % schlechterer Zinssatz auf ein 400.000-Euro-Darlehen bedeutet über 10 Jahre Zinsbindung bereits Mehrkosten von über 8.000 Euro!
Ein Beispiel macht es deutlich: Sie benötigen 15.000 € für die Nebenkosten. Option A (Grundschulderhöhung) kostet Sie 600 € Notargebühren und verschlechtert womöglich Ihren Hauptzins. Option B (Ratenkredit) hat keine Zusatzkosten. Selbst bei einem höheren Zinssatz kann der Ratenkredit über eine kurze Laufzeit von 3-5 Jahren unterm Strich günstiger sein. Zudem sind Ratenkredite flexibler und erlauben jederzeit kostenlose Sondertilgungen.
Die folgende Gegenüberstellung fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen:
| Kriterium | Ratenkredit | Grundschulderhöhung |
|---|---|---|
| Zinssatz | 5-8% p.a. | 3-4% p.a. |
| Zusatzkosten | Keine | 400-600€ Notar |
| Bearbeitungszeit | 2-5 Tage | 2-4 Wochen |
| Sondertilgung | Jederzeit kostenlos | Oft begrenzt |
| Auswirkung LTV | Keine | Verschlechtert LTV |
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grunderwerbsteuer variiert stark nach Bundesland und ist der größte Hebel für die Höhe der Kaufnebenkosten.
- Versteckte Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) können nach dem Kauf zu unvorhergesehenen Kosten von über 20.000 € führen.
- Die wahre Rendite einer Kapitalanlage ergibt sich erst nach Abzug aller nicht umlagefähigen Kosten und Finanzierungskosten – die Bruttorendite im Exposé ist oft irreführend.
Baufinanzierung ohne Eigenkapital: Unter welchen Bedingungen spielen Banken in Deutschland mit?
Der Traum vom Eigenheim ohne Eigenkapital – eine sogenannte 110-%-Finanzierung, die neben dem Kaufpreis auch die Nebenkosten abdeckt – wird oft als Möglichkeit beworben, ist in der Realität aber eine seltene und riskante Ausnahme. Banken in Deutschland sind traditionell konservativ und sehen das Eigenkapital als wichtigen Puffer und Beweis für die finanzielle Disziplin des Käufers. Eine Vollfinanzierung ist daher nur für eine sehr kleine, bonitätsstarke Zielgruppe überhaupt denkbar und immer mit erheblichen Nachteilen verbunden.
Der offensichtlichste Nachteil sind die Zinskosten. Für das höhere Risiko, das die Bank eingeht, verlangt sie einen deutlichen Zinsaufschlag. Wie eine Analyse von Dr. Klein zeigt, beträgt der Zinsaufschlag bei Vollfinanzierung gegenüber 80% Beleihung oft zwischen 0,5 % und 1,0 %. Auf die gesamte Laufzeit des Kredits summiert sich dies zu Zehntausenden von Euro an Mehrkosten. Zudem laufen Sie Gefahr, bei fallenden Immobilienpreisen eine negative Eigenkapitalsituation zu haben, bei der Ihre Schulden den Wert der Immobilie übersteigen. Ein Verkauf oder eine Anschlussfinanzierung wird dann extrem schwierig.
Unter welchen extrem strengen Bedingungen sind Banken also überhaupt gesprächsbereit? Die Antwort ist ernüchternd und trifft auf die wenigsten Erstkäufer zu. Es braucht eine absolut makellose Bonität und ein sehr hohes, sicheres Einkommen.
Verbeamtete Doppelverdiener mit sehr hohem Einkommen, tadelloser SCHUFA und Immobilie in A-Lage sind das ideale Kundenprofil für eine 110%-Finanzierung
– Dr. Klein Finanzexperten, Ratgeber Baufinanzierung 2024
Für die große Mehrheit der Käufer ist und bleibt die Finanzierung ohne Eigenkapital ein Mythos. Der strategisch klügere Weg ist, die Kaufnebenkosten als festen Sparposten einzuplanen und die Finanzierung auf eine solide Basis aus mindestens 10-20 % Eigenkapital zu stellen. Dies sichert Ihnen nicht nur bessere Zinskonditionen, sondern bietet auch die notwendige Sicherheit für Ihre finanzielle Zukunft.
Bewaffnet mit diesem Wissen sind Sie nun bereit, den Immobilienmarkt nicht als Laie, sondern als informierter Käufer zu betreten. Beginnen Sie jetzt mit einer realistischen Budgetplanung, die alle hier genannten potenziellen Kostenfallen berücksichtigt, um die Weichen für eine sichere und erfolgreiche Investition in Ihr Eigenheim zu stellen.