Erbschaftsteuer bei Immobilien: Wie bewertet das Finanzamt Ihr geerbtes Elternhaus aktuell?

Veröffentlicht am März 12, 2024

Die hohe Bewertung Ihres geerbten Elternhauses durch das Finanzamt muss nicht zum Notverkauf führen.

  • Die Bewertung des Finanzamts ist oft pauschal und angreifbar. Ein Gegengutachten kann den Wert und damit Ihre Steuerlast erheblich senken.
  • Gesetzliche Regelungen wie die 10-jährige Eigennutzung oder die Stundung der Steuer bieten gezielte Auswege aus der Liquiditätsfalle.

Empfehlung: Handeln Sie proaktiv. Prüfen Sie sofort nach Erhalt des Bescheids, ob ein Gegengutachten sinnvoll ist, und beantragen Sie eine Stundung, falls Sie die Steuer nicht sofort zahlen können.

Der Brief vom Finanzamt liegt auf dem Tisch und mit ihm ein Gefühl der Überforderung. Sie haben das Haus Ihrer Eltern geerbt – ein Ort voller Erinnerungen, aber nun auch eine potenzielle finanzielle Last. Die Angst vor einer hohen Erbschaftsteuer und dem möglichen Notverkauf ist für viele Erben die erste, schmerzliche Realität nach dem Verlust. Die Ratschläge sind oft schnell gegeben: „Nutzen Sie Ihre Freibeträge“ oder „Wohnen Sie einfach zehn Jahre selbst darin“. Doch diese Tipps kratzen nur an der Oberfläche und lassen die entscheidenden Fragen unbeantwortet: Was, wenn der vom Finanzamt geschätzte Wert utopisch hoch erscheint? Was, wenn ein Umzug für die Arbeit den Plan der Eigennutzung durchkreuzt?

Die gängigen Ratschläge übersehen oft den Kern des Problems. Es geht nicht nur darum, Regeln zu befolgen, sondern die Bewertungslogik des Finanzamts zu verstehen. Statt in Panik zu verfallen, können Sie lernen, die Mechanismen der Wertermittlung zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Denn das Gesetz bietet mehr Gestaltungsspielraum, als die meisten ahnen. Die wahre Lösung liegt nicht darin, passiv auf den Steuerbescheid zu warten, sondern aktiv die Hebel zu identifizieren, die eine faire Bewertung ermöglichen und Sie vor der Liquiditätsfalle schützen.

Dieser Ratgeber führt Sie als Ihr persönlicher Berater durch dieses komplexe Thema. Wir werden nicht nur die Regeln erläutern, sondern Ihnen die Strategien an die Hand geben, mit denen Sie die Steuerlast realistisch einschätzen und aktiv senken können. Wir beleuchten, warum die 10-Jahres-Frist so entscheidend ist, wie Sie mit einem Gutachten Tausende von Euro sparen und welche Optionen Sie haben, wenn das nötige Bargeld zur Zahlung der Steuer fehlt. Ziel ist es, Ihnen die Sicherheit zu geben, fundierte Entscheidungen für Ihr geerbtes Zuhause zu treffen – ohne Angst vor dem Finanzamt.

Um Ihnen einen klaren Weg durch die komplexen Regelungen der Erbschaftsteuer zu weisen, haben wir diesen Artikel in übersichtliche Abschnitte gegliedert. Die folgende Übersicht führt Sie direkt zu den Themen, die für Ihre Situation am relevantesten sind.

Warum Sie 10 Jahre im geerbten Haus wohnen bleiben müssen, um steuerfrei zu erben

Die wohl bekannteste Regelung zur Erbschaftsteuer bei Immobilien ist die Steuerbefreiung für das Familienheim. Wenn Sie als Kind das von Ihren Eltern bewohnte Haus erben und unverzüglich selbst einziehen, kann die Erbschaftsteuer komplett entfallen. Doch der Gesetzgeber knüpft diese großzügige Befreiung an eine strikte Bedingung: Sie müssen die Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Diese Frist ist keine Empfehlung, sondern eine harte Voraussetzung, deren Missachtung gravierende finanzielle Folgen hat. Die Relevanz dieser Regelung wächst stetig, denn laut dem VermögensZentrum Deutschland müssen heute 90% mehr Ehepartner und Kinder Erbschaftsteuer zahlen als noch vor einem Jahrzehnt.

Symbolische Darstellung der zehnjährigen Wohnpflicht in geerbter Immobilie in Form einer Sanduhr neben Hausschlüsseln.

Die Zehn-Jahres-Frist beginnt mit dem Einzug in die geerbte Immobilie. Verkaufen, vermieten oder ziehen Sie vor Ablauf dieser Frist aus „freiwilligen“ Gründen aus – etwa wegen eines Jobwechsels oder weil Sie mit einem neuen Partner zusammenziehen –, wird die Steuerbefreiung rückwirkend aufgehoben. Das Finanzamt fordert dann die ursprünglich erlassene Erbschaftsteuer in voller Höhe nach. Nur „zwingende Gründe“, wie eine unheilbare Krankheit, die einen Umzug ins Pflegeheim unumgänglich macht, werden vom Fiskus als Ausnahme akzeptiert. Berufsbedingte Umzüge gelten in der Regel nicht als zwingender Grund.

Praxisbeispiel: Die Falle des vorzeitigen Auszugs

Ein Kind erbt das Elternhaus und zieht sofort ein, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Nach sechs Jahren erhält es ein attraktives Jobangebot in einer anderen Stadt und beschließt, für drei Jahre umzuziehen und das Haus in dieser Zeit zu vermieten. Da der Auszug innerhalb der Zehn-Jahres-Frist erfolgt und der Grund nicht als „zwingend“ anerkannt wird, fordert das Finanzamt die gesamte Erbschaftsteuer nach. Ist der persönliche Freibetrag bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft, kann dies eine unerwartete Forderung von mehreren zehntausend Euro bedeuten.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Steuerbefreiung tatsächlich dem Erhalt des Familienheims dient und nicht zur reinen Steuerspekulation missbraucht wird. Für Erben bedeutet dies, dass die Entscheidung für die Eigennutzung eine langfristige Verpflichtung darstellt, die gut überlegt sein will.

Wie weisen Sie per Gutachten nach, dass die Immobilie weniger wert ist als der Bodenrichtwert sagt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert einer geerbten Immobilie oft über ein standardisiertes Verfahren, das auf dem Bodenrichtwert und pauschalen Annahmen zum Gebäudezustand basiert. Dieses Vorgehen ignoriert jedoch häufig individuelle Mängel wie einen feuchten Keller, veraltete Elektrik oder einen dringenden Sanierungsbedarf. Das Ergebnis: Der vom Finanzamt festgesetzte Wert (gemeiner Wert) liegt oft deutlich über dem tatsächlichen Marktwert (Verkehrswert). Hier liegt Ihre größte Chance zur Steuerminderung: Das Gesetz räumt Ihnen explizit das Recht ein, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen.

Ein solches Gutachten ist zwar mit Kosten verbunden, kann sich aber schnell bezahlt machen. In vielen Fällen führt ein detailliertes Gutachten zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage. Die folgende Tabelle zeigt, ab wann sich die Investition lohnen kann, basierend auf einer Analyse von HEID Immobilienbewertung.

Kostenbeispiel für Verkehrswertgutachten zur Steuerminderung
Gutachtenart Kosten Potenzielle Steuerersparnis Break-Even-Wertminderung
Einfamilienhaus-Gutachten ab 2.890 € netto 20-50% unter Finanzamtswert möglich ab 30.000 € Wertdifferenz
Eigentumswohnung ab 2.890 € netto Durchschnittlich 30% Wertminderung ab 25.000 € Wertdifferenz
Mehrfamilienhaus ab 3.500 € netto Bis zu 40% unter Schätzwert ab 40.000 € Wertdifferenz

Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, alle wertmindernden Faktoren systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Ein qualifizierter Gutachter weiß genau, worauf das Finanzamt achtet, und kann Mängel wie einen schlechten energetischen Zustand, notwendige Sanierungen oder rechtliche Belastungen (z.B. ein eingetragenes Wohnrecht) stichhaltig argumentieren.

Ihr Plan zur Wertminderung: Checkliste für das Gegengutachten

  1. Dokumentieren Sie Mängel: Halten Sie Feuchtigkeit, veraltete Elektrik oder undichte Fenster mit datierten Fotos fest.
  2. Bewerten Sie den energetischen Zustand: Ein schlechter Energieausweis oder eine alte Ölheizung sind starke Argumente.
  3. Holen Sie Kostenvoranschläge ein: Lassen Sie sich Angebote für zwingend notwendige Sanierungen (z.B. neues Dach, Heizungstausch) erstellen.
  4. Prüfen Sie auf versteckte Mängel: Achten Sie auf Hinweise für Hausschwamm, veraltete Rohrleitungen oder Asbestbelastung.
  5. Beauftragen Sie einen Profi: Engagieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, dessen Gutachten vor dem Finanzamt Bestand hat.

Neffen vs. Kinder: Warum entfernte Verwandte fast ein Drittel des Erbes an den Staat abgeben

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt nicht nur vom Wert des Nachlasses ab, sondern maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Der Gesetzgeber unterteilt Erben in drei Steuerklassen, die mit drastisch unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen verbunden sind. Während direkte Nachkommen wie Kinder und Enkel stark privilegiert werden, trifft es entfernte Verwandte wie Neffen und Nichten besonders hart. Der Unterschied ist enorm: Wie Erbschaftsteuerexperten bestätigen, haben Neffen und Nichten nur 20.000 € Freibetrag, verglichen mit 400.000 € für Kinder. Alles, was diesen geringen Freibetrag übersteigt, wird sofort mit einem hohen Steuersatz von mindestens 15 % besteuert.

Visuelle Darstellung der unterschiedlichen Steuerlast je nach Verwandtschaftsgrad in einer Familienszene.

Für diese Erben der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) und Steuerklasse III (alle anderen, z.B. Freunde) wird der Erwerb einer Immobilie schnell zur finanziellen Zerreißprobe. Selbst ein kleines Reihenhaus in einer durchschnittlichen deutschen Stadt kann den Freibetrag von 20.000 € um ein Vielfaches übersteigen. Die Folge ist eine oft unerwartet hohe Steuerforderung, die nicht selten zum Verkauf der geerbten Immobilie zwingt, weil keine liquiden Mittel zur Begleichung der Schuld vorhanden sind.

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die drastische Steuerbelastung für Neffen und Nichten (Steuerklasse II) und zeigt, wie schnell ein erheblicher Teil des geerbten Vermögens an den Staat abgeführt werden muss.

Beispielhafte Steuerbelastung für Neffen/Nichten (Steuerklasse II)
Erbschaftswert Steuersatz Neffen/Nichten Zu zahlende Steuer Effektive Belastung
bis 75.000 € 15% 8.250 € (nach 20.000 € Freibetrag) 11%
bis 300.000 € 20% 56.000 € 18,7%
bis 600.000 € 25% 145.000 € 24,2%

Diese Zahlen machen deutlich, warum eine frühzeitige Nachlassplanung, insbesondere bei der Vererbung an entfernte Verwandte oder Freunde, unerlässlich ist. Ohne strategische Gestaltung durch Testamente oder Schenkungen zu Lebzeiten wird ein erheblicher Teil des Vermögens durch die Erbschaftsteuer vernichtet.

Die Gefahr der Steuerzahlung: Wie stunden Sie die Erbschaftsteuer, wenn kein Bargeld da ist?

Eine der größten Ängste von Immobilienerben ist die sogenannte Liquiditätsfalle: Sie erben ein wertvolles Haus, haben aber nicht die nötigen Barmittel, um die darauf anfallende Erbschaftsteuer zu bezahlen. Dies ist eine sehr reale Gefahr, die viele zum Verkauf des Elternhauses zwingt, obwohl sie es gerne behalten würden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und eine wichtige Erleichterung geschaffen: die Stundung der Erbschaftsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zahlung der Steuer aufschieben. Eine besonders vorteilhafte Neuerung ist, dass durch das erweiterte Jahressteuergesetz seit 2024 eine zinslose Stundung bis zu 10 Jahren möglich ist, wenn die Steuer nur durch den Verkauf der Immobilie aufgebracht werden könnte.

Die Stundung nach § 28 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist jedoch kein Automatismus, sondern muss aktiv beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die sofortige Zahlung der Steuer für Sie eine „erhebliche Härte“ darstellen würde. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht über ausreichendes eigenes Vermögen oder liquide Mittel verfügen und auch keine zumutbaren Kreditmöglichkeiten haben, um die Steuerschuld zu begleichen. Der Antrag muss gut begründet und belegt werden, idealerweise direkt nach Erhalt des Steuerbescheids, um keine Fristen zu versäumen.

Die Stundung gibt Ihnen wertvolle Zeit. Sie können in der Immobilie wohnen bleiben und die Steuerschuld beispielsweise aus zukünftigen Einnahmen oder durch eine spätere, geplante Veräußerung begleichen. Es ist ein entscheidendes Instrument, um einen Notverkauf unter Zeitdruck zu vermeiden und eine durchdachte Lösung für Ihr Erbe zu finden.

Ihr Rettungsanker: Checkliste für den Stundungsantrag

  1. Antrag stellen: Reichen Sie den formlosen Antrag auf Stundung gemäß § 28 ErbStG schriftlich beim zuständigen Finanzamt ein.
  2. Finanzielle Lage offenlegen: Weisen Sie nach, dass Sie alle verfügbaren finanziellen Möglichkeiten (Sparguthaben, Wertpapiere etc.) ausgeschöpft haben.
  3. Notverkauf belegen: Argumentieren Sie, dass die Steuerzahlung nur durch den Verkauf der geerbten Immobilie möglich wäre.
  4. Nutzungsabsicht dokumentieren: Geben Sie an, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder zu Wohnzwecken vermieten, da dies die Stundung begünstigt.
  5. Frist beachten: Handeln Sie schnell. Der Antrag sollte idealerweise innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids gestellt werden.

Wann erhöht sich der Freibetrag für Witwen und Witwer zusätzlich?

Für überlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sieht das Erbschaftsteuergesetz eine besondere Entlastung vor. Zusätzlich zum allgemeinen persönlichen Freibetrag von 500.000 € können sie einen besonderen Versorgungsfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser soll den Wegfall der finanziellen Unterstützung durch den verstorbenen Partner kompensieren. Laut § 17 ErbStG kann dieser zusätzliche Versorgungsfreibetrag bis zu 256.000 € betragen, was die Steuerlast erheblich mindern oder sogar ganz eliminieren kann.

Die volle Höhe des Freibetrags wird jedoch nicht immer gewährt. Der entscheidende Punkt, den viele Erben übersehen, ist die Anrechnung eigener Versorgungsbezüge. Der Versorgungsfreibetrag wird um den Kapitalwert von Renten oder Pensionen gekürzt, die der überlebende Partner aus anderen Quellen erhält und die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen. Dazu gehören beispielsweise gesetzliche Witwen- oder Witwerrenten, Pensionen aus einem Beamtenverhältnis oder Betriebsrenten. Vereinfacht gesagt: Je höher die eigenen Alterseinkünfte des überlebenden Partners sind, desto geringer fällt der zusätzliche Versorgungsfreibetrag aus.

Ein Witwer mit einer hohen Beamtenpension wird daher einen deutlich niedrigeren oder gar keinen Versorgungsfreibetrag erhalten als eine Witwe, die über keine eigenen nennenswerten Alterseinkünfte verfügt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die steuerliche Entlastung vor allem denjenigen zugutekommt, die wirtschaftlich am stärksten vom Tod des Partners betroffen sind. Bei der Berechnung des Kapitalwerts der Rentenansprüche kommen komplexe versicherungsmathematische Formeln zur Anwendung, weshalb hier oft die Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll ist, um den korrekten Betrag zu ermitteln und keine Nachteile in Kauf zu nehmen.

Für Kinder des Erblassers gibt es ebenfalls einen altersabhängigen Versorgungsfreibetrag, der zwischen 10.300 € und 52.000 € liegt. Auch hier gilt: Er wird um den Wert eventueller eigener Versorgungsbezüge gekürzt, was in der Praxis aber seltener vorkommt.

Der Fehler bei der Besichtigung, der Sie später 20.000 € Sanierungskosten kostet

Seit der Reform durch das Jahressteuergesetz 2022 werden Immobilien vom Finanzamt systematisch höher bewertet. Experten gehen von einer um 30-40 % höheren Immobilienbewertung aus, was direkt zu einer höheren Erbschaftsteuer führt. In diesem Umfeld wird ein oft übersehener Aspekt wichtiger denn je: die gründliche Inspektion der Immobilie auf versteckte Mängel. Ein oberflächlicher Blick bei der ersten Begehung nach dem Erbfall kann Sie teuer zu stehen kommen – nicht nur durch spätere Sanierungskosten, sondern auch durch eine zu hohe Steuerzahlung im Hier und Jetzt.

Detailaufnahme versteckter Baumängel wie Feuchtigkeit an einem Holzbalken in einer geerbten Immobilie.

Der entscheidende Fehler ist, sich vom ersten emotionalen Eindruck leiten zu lassen und nicht systematisch nach wertmindernden Faktoren zu suchen. Ein Riss in der Wand, ein leicht muffiger Geruch im Keller oder veraltete Fenster – all das sind Indizien, die auf erhebliche Probleme hindeuten können. Ein undichtes Dach, veraltete Heizungs- und Elektroanlagen oder Feuchtigkeitsschäden können Sanierungskosten von 20.000 € und mehr verursachen. Diese Kosten tragen Sie nicht nur später, Sie zahlen auch heute schon zu viel Steuer, wenn diese Mängel in der Bewertung des Finanzamts unberücksichtigt bleiben.

Deshalb ist es unerlässlich, bei der Besichtigung einen kritischen und sachlichen Blick an den Tag zu legen. Dokumentieren Sie alles mit Fotos und ziehen Sie im Zweifel einen Bausachverständigen hinzu. Jeder dokumentierte Mangel ist ein starkes Argument für ein Gegengutachten, das den vom Finanzamt angesetzten Wert mindern kann. Die Investition in eine professionelle Begutachtung ist oft der Schlüssel, um sowohl zukünftige Kostenfallen als auch eine ungerechtfertigt hohe Steuerlast zu vermeiden. Ignorieren Sie diese Phase, zahlen Sie doppelt: erst an das Finanzamt und später an die Handwerker.

Denken Sie daran: Das Finanzamt kennt den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie nicht. Es ist Ihre Aufgabe, ihm die Realität aufzuzeigen. Eine sorgfältige Inspektion ist daher nicht nur eine Frage der Sanierungsplanung, sondern ein zentraler Hebel Ihrer Steuerstrategie.

Wie sichern Sie den überlebenden Partner ab und welche Steuerfalle lauert dabei?

Erbschaftsteuerlich begünstigt ist nur eine Immobilie, in der der Verstorbene seinen Hauptwohnsitz hatte, wenn diese Immobilie an den Ehegatten oder die Kinder vererbt wird.

– Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht

Die Absicherung des überlebenden Partners ist für die meisten Ehepaare das oberste Ziel bei der Testamentsgestaltung. Der Klassiker hierfür ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Partners erben. Diese Lösung bietet dem Überlebenden maximale finanzielle Sicherheit und Kontrolle über das Vermögen. Doch was viele nicht bedenken: Aus steuerlicher Sicht ist das Berliner Testament oft eine Falle. Da die Kinder im ersten Erbfall enterbt werden, verfallen ihre persönlichen Freibeträge von 400.000 € pro Kind ungenutzt. Das gesamte Vermögen geht auf den überlebenden Partner über und wird dann im zweiten Erbfall gebündelt an die Kinder vererbt, was oft zu einer erheblich höheren Steuerlast führt.

Glücklicherweise gibt es intelligentere Alternativen, die die Absicherung des Partners mit steuerlicher Optimierung verbinden. Eine gängige Variante ist das Berliner Testament mit Supervermächtnis. Hier können die Kinder nach dem ersten Erbfall flexibel entscheiden, ob und in welcher Höhe sie einen Teil ihres Erbes (bis zur Höhe ihres Freibetrags) einfordern. So werden die Freibeträge genutzt, ohne die Liquidität des überlebenden Partners zu gefährden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nießbrauchslösung, bei der die Immobilie zwar an die Kinder verschenkt oder vererbt wird, der überlebende Partner aber ein lebenslanges Wohn- oder Vermietungsrecht behält. Dies sichert seine Position ab und senkt gleichzeitig den steuerpflichtigen Wert der Immobilie für die Kinder.

Die Wahl der richtigen Testamentsform hängt stark von der individuellen Familien- und Vermögenssituation ab. Die folgende Übersicht zeigt die Vor- und Nachteile der gängigsten Modelle.

Berliner Testament vs. steueroptimierte Alternativen
Testamentsform Absicherung Partner Steuerlast Kinder Flexibilität
Klassisches Berliner Testament Sehr hoch Hoch (Freibeträge verpuffen) Gering
Berliner Testament mit Supervermächtnis Hoch Mittel Mittel
Nießbrauchslösung Mittel-Hoch Niedrig Hoch

Eine sorgfältige Planung zu Lebzeiten ist der wirksamste Weg, um den Partner abzusichern und gleichzeitig das Vermögen vor unnötig hohen Steuerabzügen für die nächste Generation zu schützen. Eine anwaltliche oder notarielle Beratung ist hier fast immer eine lohnende Investition.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 10-jährige Eigennutzungspflicht ist eine der wirksamsten, aber auch strengsten Regeln zur Steuervermeidung. Ein vorzeitiger Auszug führt fast immer zur vollen Steuernachzahlung.
  • Die pauschale Bewertung des Finanzamts ist kein Schicksal. Ein qualifiziertes Gegengutachten ist Ihr stärkstes Werkzeug, um den Immobilienwert und damit Ihre Steuerlast realistisch zu senken.
  • Frühzeitige Planung ist der beste Schutz vor hoher Erbschaftsteuer. Strategische Schenkungen und intelligente Testamentslösungen sichern Vermögen effektiver als jede nachträgliche Korrektur.

Frühzeitige Schenkungen an Kinder: Wie nutzen Sie den 400.000 € Freibetrag alle 10 Jahre optimal?

Die mit Abstand effektivste Strategie, um hohe Erbschaftsteuern auf Immobilienvermögen legal zu umgehen, ist die frühzeitige und strategische Schenkung zu Lebzeiten. Der Grund dafür ist eine großzügige Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: Jeder Elternteil kann jedem seiner Kinder alle zehn Jahre Vermögen im Wert von bis zu 400.000 € steuerfrei übertragen. Bei zwei Eltern und zwei Kindern bedeutet dies, dass innerhalb von zehn Jahren bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei den Besitzer wechseln können. Durch strategische Schenkungen können so über Jahrzehnte Millionenwerte steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden.

Viele Immobilieneigentümer zögern jedoch, ihr Haus zu verschenken, weil sie die Kontrolle darüber nicht verlieren möchten oder die Mieteinnahmen für ihre Altersvorsorge benötigen. Genau für dieses Dilemma gibt es eine elegante Lösung: die Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt. Dabei wird das juristische Eigentum an der Immobilie auf das Kind übertragen, aber die Eltern behalten sich ein lebenslanges Recht vor, die Immobilie selbst zu bewohnen oder zu vermieten und die Erträge für sich zu behalten. Der Nießbrauch sichert die Eltern also wirtschaftlich vollständig ab.

Praxisbeispiel: Wertminderung durch Nießbrauch

Der Nießbrauch hat einen entscheidenden steuerlichen Vorteil: Er mindert den Wert der Schenkung. Der Wert des Nießbrauchs wird vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen, da das Kind die Immobilie wirtschaftlich noch nicht voll nutzen kann. Je jünger die schenkenden Eltern sind, desto höher ist der statistische Wert des lebenslangen Nießbrauchs und desto niedriger der steuerpflichtige Wert der Schenkung. So kann selbst eine Immobilie, die weit mehr als 400.000 € wert ist, durch den Abzug des Nießbrauchwerts unter den Freibetrag fallen und komplett steuerfrei übertragen werden.

Diese „Kettenschenkungen“ im 10-Jahres-Rhythmus sind ein absolut legales und von Experten empfohlenes Mittel zur vorausschauenden Vermögensplanung. Sie verhindern, dass sich über die Jahre ein großes Vermögen ansammelt, das im Erbfall dann mit hohen Steuersätzen belastet wird. Es ist die Transformation eines zukünftigen, steuerlich problematischen Erbfalls in eine Serie von steuerlich optimierten, kontrollierten Schenkungen.

Um das volle Potenzial dieser Strategie auszuschöpfen, ist es unerlässlich, die Regeln zur optimalen Nutzung des 400.000 € Freibetrags genau zu verstehen und rechtzeitig mit der Planung zu beginnen.

Um diese Strategien optimal auf Ihre persönliche Situation anzuwenden, ist eine individuelle Analyse Ihrer Vermögens- und Familienverhältnisse der nächste logische Schritt. Suchen Sie das Gespräch mit einem spezialisierten Steuerberater oder Notar, um einen maßgeschneiderten Plan zu entwickeln.

Geschrieben von Dr. Markus Richter, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht mit Fokus auf GmbH-Gestaltung und Unternehmensfinanzierung. Spezialisiert auf Bilanzanalyse und steuerliche Abschreibungsstrategien.